DER STANDARD, 03. Februar 2000 |
29. NOVEMBER 1999 Ein US-Gericht gibt dem Antrag des Online-Händlers eToys auf einstweilige Verfügung gegen die Künstlergruppe Etoy statt. Die Künstler dürfen die Domain etoy.com nicht mehr verwenden
http://rtmark.com
15. DEZEMBER 1999 Aktivisten des Electronic Disturbance Theaters und der Gruppe RTMark koordinieren ein virtuelles Sit-in gegen eToys. Das Weihnachtsgeschäft des Spielzeughändlers entwickelt sich schleppend, der Aktienkurs zeigt einen deutlichen Abwärtstrend.
18. DEZEMBER 1999 Die Website auf der das Electronic Disturbance Theater beheimatet ist, wird auf Betreiben von eToys durch den Provider gesperrt.
30. DEZEMBER 1999 eToys kündigt an, die Klage gegen Etoy nicht weiter zu verfolgen. Die Künstler zeigen sich von den Friedenssignalen unbeeindruckt.
25. JÄNNER 2000 eToys kapituliert. Etoy erhält die Domain zurück und bekommt die Prozesskosten ersetzt. Der Börsenwert von eToys ist seit November auf ein Drittel gesunken. (tk)